Ich habe mir zum Selbstschutz einen Spamfilter ins Hirn installiert. Der bewahrt mich zum Beispiel vor dümmlichen Werbekampagnen und Titelseiten der Bildzeitung, die überall leicht verdaulichen Blödsinn in großen Lettern offerieren. Diese Form von Ignoranz macht mein Leben schöner, es hält Unliebsames aus meiner Lebenslüge fern. Ab und an schau ich aber doch mal nach, was so alles im Fusselsieb des Spamfilters hängengeblieben ist, bin ja doch recht neugierig. In der Kategorie „Geiz ist geil“ ist mir dann doch was ins Auge gestochen: „Wir sind doch nicht blöd“, Mediamarkt-Optik aber kein Krimskrams zur elektronischen Unterhaltung für 555 Euro, sondern ein „Nein“ zum Kündigungsgesetz. Seit wann macht der Mediamarkt Politik? Äh, halt! Nicht Mediamarkt, www.fuerstuttgart21.de ist der Absender der etwas irreführenden Werbebotschaft. Anlass ist eine Volksabstimmung über die Finanzierung des Milliardenprojekts Stutttgart 21 durch das Land Baden-Württemberg. Das Thema ist komplex, die an der Wahlurne gestellte Frage ist so unverständlich wie eine Steuererklärung und der Bedarf an Aufklärung durchaus gegeben, da Souverän Volk nur dann sinnvoll entscheiden kann, wenn er weiß worum es eigentlich geht. Aufklären ist langwierig und bei vielen mangels Interesse erfolglos, drum kann man auch Meinung machen, dachte sich der IG Bürger für Baden-Württemberg e.V. und verkleistert das Land mit Grobgeschnitztem à la „Randale statt Demokratie – wir sind doch nicht blöd!“. Hinter einem Komplettausrutscher wie dem „Tu' IHN unten rein“-Hemdchen stehen einzelne Verwirrte, doch diese Kampagne hat System, sie ist ernst gemeint. Am besten, jeder schaut sich mal in Ruhe die Plakatserie an, und macht sich ein eigenes Bild davon, auf welchem Niveau diese Gruppierung von Erdbahnhofsfreunden versucht, Stimmen zu fangen. Und wie immer: Wenn das die besten Argumente für den Weiterbau sind, dann gute Nacht!
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Die Plakatmotive gibt's frei zum Runterladen bei http://www.fuerstuttgart21.de/.
PS: Falls euer Interesse doch tiefer geht als „oben bleiben=ja, oben ohne = nein“, hier der Wortlaut der Frage und der Gesetzesvorlage, um die es geht:
„Stimmen Sie der Gesetzesvorlage 'Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21' (S21-Kündigungsgesetz) zu?“
Bin mal gespannt, wie viele Wahlberechtigte Baden-Württemberger diese Frage kapieren. Naja, wenn das Volk als Souverän hier direkt entscheiden soll, dann muss man ihm auch die Kompetenz zurechnen, zu verstehen worum es geht. Hier mal die Gesetzesvorlage, der man zustimmen kann, aber nicht muss:
Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den
vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt
Stuttgart 21 (S 21-Kündigungsgesetz)
§ 1
Kündigung der Vereinbarungen
Die Landesregierung ist verpflichtet, Kündigungsrechte bei den vertraglichen
Vereinbarungen mit finanziellen Verpflichtungen des Landes Baden-Württemberg für
das Bahnprojekt Stuttgart 21 auszuüben.
§ 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Es soll also darüber abgestimmt werden, die Mitfinanzierung von S21 durch das Land in Höhe von 824.000.000 Euro beendet werden soll. Wer besser verstehen will, um was es am 27. November geht, kann das hier auf einer einigermaßen neutraler Seite nachlesen: www.lpb-bw.de/volksabstimmung_stuttgart21.html.
http://aussteiga.de/
http://infooffensive.de/
http://www.fuerstuttgart21.de/
Mediamarkt hat schon reagiert ;-))
AntwortenLöschenhttps://www.facebook.com/media/set/?set=a.213987455336239.51545.170062053062113&type=1
bei Mario Barth hätten sie jetzt ein größeres juristisches Problem. ^^
AntwortenLöschenDie GRÜNEN haben aber damit KEIN Problem...
AntwortenLöschenhttp://www.flickr.com/photos/gruene-bundestag/4542511167/lightbox/
Die GRÜNEN haben damit offensichtlich KEIN Problem!"
AntwortenLöschenhttp://www.flickr.com/photos/gruene-bundestag/4542511167/lightbox/
Naja, auch nicht so schlau. Aber zwischen Atomkraft und Randale statt Demokratie ist halt doch noch ein Unterschied.
AntwortenLöschenZitat. "Es soll also darüber abgestimmt werden, die Mitfinanzierung von S21 durch das Land in Höhe von 824.000.000 Euro beendet werden soll. " Was so nicht ganz stimmt und auch bei den angedrohten Ausstiegskosten kräftig ausgenutzt wird. Es wird eben nicht direkt darüber angestimmt, dass das Land aus der Finanzierung aussteigen soll, sondern es sollen Kündigungsrechte ausgeübt werden. Dazu müssen diese Kündigungsrechte erst mal bestehen. Wenn das Quorum erfüllt werden würde (was sicher nicht der Fall ist) dann müsste die Landesregierung zunächst prüfen lassen, ob es einen ausreichenden Grund zur Kündigung gibt. z. B. eine starke, nachweislich absehbare Kostensteigerung. Nur wenn eine gute Aussicht besteht, dass ein Gericht diese Kündigungsrechte auch anerkennt würde dann die Kündigung ausgesprochen und die Bahn könnte dagegen klagen. Stellt das Gericht dann fest, dass es einen Kündigungsgrund gibt, dann bekommt die Bahn überhaupt keine Entschädigung. Wird gerichtlich ein Kündigungsecht verneint kann die Bahn auf Schadensersatz klagen, die propagierten 1,5 Milliarden enthalten aber Posten, wie die Rückabwicklung des Grundstückverkaufs an die Stadt, die sehr wahrscheinlich nicht geltend gemacht werden können und machen ca. 80% davon aus. Die Schätzung der Grünen von realen Ausstiegskosten bei 350 Millionen ist dem angepasst.
AntwortenLöschenEigentlich sagt man ja,über Geschmack läßt sich nicht streiten.
AntwortenLöschenTrotzdem finde ich persönlich diese Werbekampagne als geschmacklos, aggressiv und insgesamt als Ausdruck dessen, wofür man die angesprochene Zielgruppe anscheinend hält : Blöd.
Diese Kampagne ist zutiefst verachtenswert und respektlos allen BürgerInnen gegenüber - egal wofür sie letztendlich abstimmen werden.
Noch dazu sind die Aussagen nicht nur populistisch in ihrer Aufmachung,sondern auch schlicht falsch . Damit sind sie zusätzlich strafrechtlich anfechtbar - was spätestens jetzt unstrittig ist.
Zum Beispiel wird mit der Aussage "Milliarden-Strafe beim Ausstieg ?" vorsätzlich und unrichtig impliziert, das Land B/W,sowie die Stadt Stuttgart hätten eine Strafe beim Ausstieg von S21 zu verantworten. Das ist NICHT richtig. Erstens handeln es sich lediglich um Forderungen der DB (die sie dann erstmal einklagen müßte !) und Zweitens hat der baden-württembergische Wirtschafts- und Finanzminister Nils Schmid bestätigt, dass die von der Bahn proklamierten Ausstiegskosten viel zu hoch gegriffen sind. Herr Schmid erklärte, die von der Bahn für eine Rückabwicklung des Kaufs der Gleisflächen geforderten ca. 700 Millionen Euro seien nicht als Ausstiegskosten aus dem Projekt Stuttgart 21 zu werten. Damit wären die Forderungen also schon mal halbiert ! *
Von einer "Milliarden-Strafe " zu reden, stellt hiermit einen Strafbestand nach §263 StGB dar.
Es handelt sich bei der Aussage dieses Plakates also um die Verbreitung,bzw. Vorspiegelung falscher Tatsachen oder die Unterdrückung wahrer Tatsachen.
* ) http://www.bei-abriss-aufstand.de/2011/10/28/presseerklarung-nils-schmid-widerspricht-s21-ausstiegskosten-der-bahn/
Ja also, ist doch saukompliziert! So stell ich mir Partizipation (meine Kollegin Karin redet nur noch von Partihihizipation) mal gar nicht vor. Da wird Demokratie vorgetäuscht um etwas durchs Volk zu legitimieren, was durch Beschiss überhaupt erst zustande gekommen ist.
AntwortenLöschenEs erinnert mich an die "..es stimmt aber auch ..." Kampagne, über die ich mich so echauffiert habe, dass ich aktiv gegen den Erdbahnhof wurde.
AntwortenLöschenIch hab mal drauf verzichtet, in meinem Artikel das Ausmaß meiner Wut rauszulassen, weil jeder der diese gequirlte Scheiße sieht darf sich seine eigene Wut aufbauen. Gefährlicher sind die Text-Plakate, bei denen kein doofes Gesicht von den Lügen ablenkt.
"Sowohl gestalterisch wie auch inhaltlich bedienen sich die Plakate der gleichen marktschreierischen Mittel, wie sie auch die Elektrokette Mediamarkt einsetzt, dessen Slogan kurzer Hand „adaptiert“ wurde. Markenrechtlich bewegen sich die Verantwortlichen auf dünnem Eis, denn „Ich bin doch nicht blöd“ ist eine im Markenregister eingetragene Marke und genießt damit Schutzrechte, die von der Media-Saturn-Holding als Inhaber geltend gemacht werden könnten." schreibt A. Schaffrina in seinem blog.
AntwortenLöschenMein Tipp: schreibt massenhaft an die Geschäftsleitung von mediamarkt , damit diese Kampagne schnell gestoppt wird
"Sowohl gestalterisch wie auch inhaltlich bedienen sich die Plakate der gleichen marktschreierischen Mittel, wie sie auch die Elektrokette Mediamarkt einsetzt, dessen Slogan kurzer Hand „adaptiert“ wurde. Markenrechtlich bewegen sich die Verantwortlichen auf dünnem Eis, denn „Ich bin doch nicht blöd“ ist eine im Markenregister eingetragene Marke und genießt damit Schutzrechte, die von der Media-Saturn-Holding als Inhaber geltend gemacht werden könnten." schreibt A. Schaffrina in seinem blog.
AntwortenLöschenMein Tipp: schreibt massenhaft an die Geschäftsleitung von mediamarkt , damit diese Kampagne schnell gestoppt wird
Die Kampagne ist aber auch irgendwie so schön peinlich und schreckt vielleicht den einen oder anderen ab. Die Gefahr, dass Geizfetischisten sich durch die Plakate dazu animiert fühlen am Sonntag den Blue-Ray-Player ruhen zu lassen um Nein-Kreuzchen zu machen ist gegeben. Da's für Nein-Kreuze aber keine Payback-Punkte gibt, ist die Gefahr überschaubar.
AntwortenLöschenWas mir auffällt - diese Plakate "Wir sind doch nicht blöd" eignen sich geradezu als Zielscheiben. Ob das nun auch von der Werbeagentur so geplant war ? Überall im Land,ganz gleich ob es sich um Wahl -oder Promotionplakate handeln, werden gezielt verunstaltet wenn sich darauf Gesichter befinden.
AntwortenLöschenEine Zerstörungswut ausschließlich den S21-Gegnern zu unterstellen, ist unglaubhaft. und nicht bewiesen. Im Gegenteil. Diese Plakate laden JEDEN dazu ein, der Figur eins auf die "Zwölf" zu geben,schon weil sie einem den Vogel zeigt.
Wieso soll man den Plakate verunstalten? MIch reitzt das gar nicht dazu. Die sind doch schon brutalst möglich verunstaltet. Durch Manipulation können die eigentlich nur besser werden.
AntwortenLöschenIst es nicht eigentlich so, dass eine strafbare Handlung vorliegt, wenn ich jemandem einen Vogel zeige? Mache ich das im Strassenverkehr oder gegenüber einem Polizisten gibt's eine Anzeige und Geldstrafe und Punkte. Auf'm Platz schickt mich nach dieser Handlung jeder Schiedsrichter in die Kabine und es gibt eine Spielsperre.
AntwortenLöschenWas zur Frage verleitet, erfüllen diese Plakate eigentlich den Straftatbestand der Beleidigung?
Auf jeden Fall wird so halt böse und verkrampft weiter polarisiert, man mag nicht mehr hinsehen.
Peinlich.
Leider ist die Tonart in dieser Sache schon lange unter der Gürtellinie. Wo Sachdiskussionen nicht mehr geführt werden, regiert die Respektlosigkeit. Ich hoffe dass diese Plakate den einen oder anderen abschrecken.
AntwortenLöscheninteressant ist doch, ob ein pubertierender Spross konservativer Eltern schon mal seinen Erziehern den Vogel zeigte und sich damit rechtertigte und den Erziehungsmaßnahmen entzog, dass die Parteien, die sie unterstützen dieses Zeichen ja ebenfalls im Umgang mit dem politischen Gegner verwenden. Das wäre dann schon ein kleiner pädagogischer GAU. (Vielleicht haben die ihm dann den Mittelfinger gezeigt?)
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